– Handys/Smartwatches
Aus Datenschutzgründen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Smartwatches, Handys und sonstige digitale Speichermedien während des Unterrichts auszuschalten und im Schulranzen aufzubewahren (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).
Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.